Als Rechtsanwalt hat man die Aufgabe, seinen Auftraggeber, dem so genannten Mandanten, mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Der Anwalt darf allerdings zuvor nicht die Gegenseite vertreten bzw. beraten haben und es dürfen keine anderen Vertretungsverbote bestehen.
Bei einer Beratung informiert der Rechtsanwalt den Mandanten über die Rechtslage, Erfolgschancen, Möglichkeiten einer Beweissicherung und anfallende Kosten. Jedem ist es erlaubt, sich bei Verfahren vor Gerichten oder Behörden durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies gilt insbesondere bei einem Bußgeldverfahren oder einem Strafprozess. Bei einem Zivilprozess und Verfahrensarten der höheren Instanzen ist es sogar Pflicht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.

